
Wohn- und Nichtwohngebäude
Tuttlingen, Bodensee und erweiterter Umkreis
Wer eine Immobilie verkaufen, neu vermieten, verpachten oder verleasen möchte, benötigt in der Regel einen gültigen Energieausweis. Er macht die energetischen Kennwerte eines Gebäudes sichtbar und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich.
Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, gelten die gesetzlichen Vorgaben zur unverzüglichen Vorlage. EFB Süd erstellt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und prüft vorab, welcher Ausweistyp im konkreten Fall zulässig ist.
Wir betreuen Projekte im Raum Tuttlingen, am Bodensee und nach Absprache auch im erweiterten Umkreis.
Ein Energieausweis wird insbesondere bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing benötigt, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt. Bei Immobilienanzeigen sind bestimmte Angaben aus einem bereits vorliegenden Energieausweis zu veröffentlichen.
Verstöße gegen Vorlage-, Übergabe- oder Ausstellungspflichten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Welche Pflicht im Einzelfall besteht, hängt jedoch von Gebäudeart, Nutzung, Baualter und vorhandenen Unterlagen ab.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem erfassten Energieverbrauch mehrerer Abrechnungszeiträume. Das Ergebnis wird deshalb auch durch Nutzerverhalten, Witterung und Leerstände beeinflusst.
Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik anhand technischer Gebäudedaten. Er ist für jedes Gebäude möglich und für bestimmte ältere Wohngebäude vorgeschrieben.
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Ausnahmen gelten, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Maßnahmen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat. Wir prüfen diese Voraussetzungen anhand Ihrer Unterlagen.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Danach wird bei einem erneuten Verkauf, einer Vermietung, Verpachtung oder einem Leasing ein neuer gültiger Ausweis benötigt.
Nach bestimmten Änderungen am Gebäude kann bereits früher ein neuer Energiebedarfsausweis erforderlich werden. Deshalb prüfen wir bei umfangreichen Sanierungen, ob der vorhandene Ausweis weiterhin verwendet werden kann.
Wir prüfen, welcher Ausweistyp zulässig ist, welche Gebäudedaten benötigt werden und ob die vorhandenen Unterlagen plausibel sind. Denn bereitgestellte Daten dürfen nicht ungeprüft übernommen werden, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen.
EFB Süd verbindet praktische Baustellenerfahrung mit Energieberatung und technischer Planung. Dadurch können wir Gebäudedaten nachvollziehbar einordnen, Rückfragen verständlich klären und auf Wunsch sinnvolle nächste Sanierungsschritte erläutern.
Sie senden uns Baujahr, Nutzung, Wohn- oder Nutzfläche und vorhandene Pläne. Je nach Ausweistyp benötigen wir außerdem Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungszeiträume sowie Angaben zu Heizung und Sanierungen.
Wir prüfen, ob ein Verbrauchsausweis zulässig ist oder ein Bedarfsausweis erstellt werden muss.
Wir arbeiten mit Unterlagen, Fotos und plausiblen Gebäudedaten. Falls erforderlich, stimmen wir eine Vor-Ort-Aufnahme mit Ihnen ab.
Nach der fachlichen Prüfung erstellen wir den Energieausweis mit den erforderlichen Kennwerten und der Registriernummer.
Sie erhalten den Ausweis und auf Wunsch eine verständliche Einordnung der Ergebnisse.
Wenn Pläne oder eine Wohnflächenberechnung fehlen, sprechen Sie uns an. Wir klären, welche ergänzenden Leistungen für Ihr Objekt sinnvoll sind.
Unser Angebot richtet sich an Eigentümer, Vermieter, Verkäufer, Makler, Hausverwaltungen sowie Unternehmen mit Wohn- oder Nichtwohngebäuden.
Ausnahmen gelten unter anderem für kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche. Für Baudenkmäler gelten die Vorschriften zur Ausstellung und Verwendung bei Verkauf und Vermietung grundsätzlich nicht in gleicher Weise. Wir prüfen gerne, ob für Ihr Gebäude eine Ausnahme einschlägig ist.
Sie möchten einen vorhandenen Energieausweis prüfen lassen oder benötigen einen neuen Ausweis für Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing?
Dann senden Sie uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Gebäude. Wir klären den passenden Ausweistyp, die erforderlichen Unterlagen und das weitere Vorgehen.
Zähringerplatz 32 a, 78464 Konstanz
Postfach 5230, 78431 Konstanz