
Wohn- und Nichtwohngebäude
Individuell nach Vorhaben
EFB Süd unterstützt Eigentümer, Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen bei der Auswahl und fachlichen Vorbereitung geeigneter Förderprogramme für energetische Sanierungen.
Wir prüfen die technischen Voraussetzungen, koordinieren erforderliche Nachweise und begleiten den Förderprozess im vereinbarten Leistungsumfang. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle nach den jeweils geltenden Bedingungen.
Fördersätze und Voraussetzungen unterscheiden sich nach Programm, Maßnahme, Gebäude und Antragsteller. Deshalb prüfen wir Ihr Vorhaben individuell, bevor Verträge geschlossen oder Arbeiten begonnen werden.
Je nach Projekt kommen beispielsweise Zuschüsse oder Förderkredite für Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung, Fachplanung oder Baubegleitung infrage.
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend. Je nach Programm müssen Antrag, Lieferungs- oder Leistungsvertrag und Vorhabenbeginn in einer bestimmten Reihenfolge erfolgen.
Wir ordnen Ihr Vorhaben den grundsätzlich passenden Programmen zu und prüfen technische Anforderungen, Fristen und Nachweispflichten.
Wir vergleichen geeignete Förderwege und stimmen die Reihenfolge von Planung, Antrag und Umsetzung mit Ihnen ab.
Je nach Auftrag erstellen oder koordinieren wir energetische Berechnungen, Projektbeschreibungen und technische Bestätigungen.
Wir unterstützen bei der fachlichen Antragstellung, stimmen Anforderungen mit den beteiligten Unternehmen ab und prüfen die technischen Abschlussunterlagen.
Welche Maßnahme tatsächlich förderfähig ist, richtet sich nach den zum Antragszeitpunkt geltenden Programmbedingungen.
Wir begleiten private Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Unternehmen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Der konkrete Leistungsumfang hängt vom Förderprogramm und vom Projektstand ab. In einem Erstgespräch klären wir, welche Aufgaben EFB Süd übernehmen kann und welche Unterlagen benötigt werden.
Wir erfassen Gebäude, Maßnahmen und Projektstand.
Wir prüfen grundsätzlich geeignete Programme und technische Anforderungen.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Wir bereiten die vereinbarten Berechnungen, Angaben und Nachweise vor.
Wir begleiten die fachlichen Schritte und stimmen Schnittstellen ab.
Wir prüfen die vereinbarten technischen Unterlagen für den Verwendungsnachweis.
Lassen Sie die Förderbedingungen prüfen, bevor Sie einen Auftrag verbindlich erteilen oder mit der Maßnahme beginnen. Je nach Programm können Verträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zulässig sein; maßgeblich sind stets die aktuellen Bedingungen der Förderstelle.
Förderprogramme können geändert oder beendet werden. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung. Stand der Informationen: August 2026.
EFB Süd verbindet Energieberatung, technische Planung und praktische Bauerfahrung. Wir betrachten nicht nur Förderformalitäten, sondern auch Gebäudezustand, energetische Wirkung, technische Machbarkeit und die Abstimmung der beteiligten Gewerke.
Sie planen eine energetische Sanierung? Sprechen Sie möglichst frühzeitig mit uns. Wir prüfen den Projektstand, erläutern geeignete nächste Schritte und erstellen Ihnen ein Angebot für den benötigten Leistungsumfang.
Möglichst vor einem verbindlichen Vertragsabschluss oder Maßnahmenbeginn. Die genaue Reihenfolge richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.
Nein. Über Bewilligung und Förderhöhe entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle. Wir unterstützen dabei, das Vorhaben fachlich und nach den zum Antragszeitpunkt geltenden Bedingungen vorzubereiten.
Ja, soweit das konkrete Vorhaben und unsere jeweilige fachliche Zulassung dies abdecken. Den genauen Leistungsumfang klären wir vor der Beauftragung.
Das hängt vom Gebäude und den geplanten Maßnahmen ab. Bei einer schrittweisen Sanierung kann ein iSFP die technische Reihenfolge strukturieren und bei bestimmten Maßnahmen einen Förderbonus ermöglichen.
Je nach Auftrag übernehmen wir energetische Fachplanung und Baubegleitung. Dabei prüfen wir die vereinbarten technischen Anforderungen; die Ausführungsverantwortung der Fachunternehmen bleibt unberührt.
Die KfW bietet Förderprodukte für energieeffizienten Neubau, Kauf und Sanierung, darunter je nach Vorhaben Kredite, Zinsvorteile und Zuschüsse. Welche Förderung passt, hängt vom Gebäude und dem geplanten Effizienzstandard ab.
Das KfW-Programm 458 fördert bei bestehenden Wohngebäuden den Einbau bestimmter klimafreundlicher Heizungen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Förderhöhe und Voraussetzungen sind vom Einzelfall abhängig.
Die BAFA-Übersicht bündelt die aktuellen Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und führt zu den einzelnen Förderbereichen. Maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Zum Beispiel Lüftungsanlagen sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, soweit die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt sind.
Zum Beispiel hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Energetische Fachplanung und Baubegleitung können im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen bezuschusst werden.
Eine geförderte Energieberatung kann die technische Grundlage für eine schrittweise Sanierung bilden.
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